Rechtsprechung
OLG Braunschweig, 10.01.1990 - 3 U 135/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823; StVZO § 29
Amts- und Verkehrssicherungspflichten bei TÜV-Untersuchungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verkehrssicherungspflicht; TÜV
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1990, 2629
- NJW-RR 1990, 1366 (Ls.)
- NVwZ 1990, 1106 (Ls.)
- NZV 1990, 433 (Ls.)
- VersR 1991, 1264
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 22.03.2001 - III ZR 394/99
Ansprüche bei Pflichtverletzungen wegen der Nachprüfung der Lufttüchtigkeit eines …
Darüber hinaus ist der hoheitliche Charakter der Tätigkeit des amtlich anerkannten Sachverständigen auch dann zu bejahen, wenn ein Fahrzeug im Rahmen einer nach § 29 StVZO in regelmäßigen Zeitabständen vorzunehmenden Hauptuntersuchung vorgeführt wird (in diesem Sinne ausdrücklich OLG Köln, NJW 1989, 2065; OLG Braunschweig NJW 1990, 2629; beiläufig bereits BGHZ 49, 108, 117). - BGH, 14.05.2009 - III ZR 86/08
Durchführung der wiederkehrenden Prüfung von Kranen durch einen Sachkundigen nach …
der Anlage VIII zur StVZO (siehe zur Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO die entsprechende Regelung in Nr. 3.2.3.3.1 bzw. 2), dass der Sachverständige bzw. Prüfer unverzüglich die vorhandene Prüfplakette zu entfernen und die Zulassungsstelle in Kenntnis zu setzen hat, wenn Mängel festgestellt werden, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machen, was zu Maßnahmen der Behörde bis zur sofortigen Stilllegung führen kann (…vgl. Senat, aaO; OLG Köln NJW 1989, 2065 ; OLG Braunschweig NJW 1990, 2629 ). - BGH, 25.03.1993 - III ZR 34/92
Amtshaftung für TÜV-Sachverständigen bei Vorprüfung nach Druckbehälterverordnung
Für einen anderen Tätigkeitsbereich des Technischen Überwachungsvereins, nämlich die seinen Sachverständigen durch die Straßenverkehrszulassungsordnung (insbesondere §§ 21, 29 StVZO) übertragenen Befugnisse, ist in der Rechtsprechung bereits mehrfach entschieden worden, daß der amtlich anerkannte Sachverständige hoheitlich handelt und daß für Amtspflichtverletzungen des Sachverständigen bei der Ausübung dieser Tätigkeit nicht der Technische Überwachungsverein haftet, der ihn angestellt hat, sondern nach Amtshaftungsgrundsätzen (§ 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG) das Land, das ihm die amtliche Anerkennung als Sachverständiger erteilt hat (BGHZ 49, 108; Senatsurteil vom 11. Januar 1973 - III ZR 32/71 = NJW 1973, 458; OLG Köln NJW 1989, 2065 [OLG Köln 16.12.1988 - 6 U 83/88]; vgl. auch OLG Braunschweig NJW 1990, 2629 [OLG Braunschweig 10.01.1990 - 3 U 135/89]). - OLG Schleswig, 04.01.1996 - 2 U 37/95
Amtshaftungsanspruch bei fehlerhafter Kfz-Abgasuntersuchung
Der Bundesgerichtshof hat dabei die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln (NJW 1989, 2065) und des Oberlandesgerichts Braunschweig (NJW 1990, 2629 ), die hoheitliches Handeln der im Rahmen von Hauptuntersuchungen (§ 29 StVZO ) tätigen TÜV-Sachverständigen angenommen haben, ausdrücklich einbezogen (…aaO. S. 87 f.). - LSG Sachsen, 10.01.2001 - L 5 RJ 138/98
Anspruch auf Sachverständigenentschädigung; Ersatz der auf die Entschädigung …
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Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 21.02.1990 - 4 U 4041/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1990, 433
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 23.12.2003 - 4 U 127/03
Straßensicherungspflicht einer saarländischen Gemeinde: Haftungsverneinung bei …
Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um Poller von einer geringen Höhe (ca. 40 cm) handelt, da diese aus dem Sichtwinkel des Fahrers eines Kraftfahrzeugs nur schwer zu erkennen sind (vgl. LG Duisburg, zfs 1991, 296 f;… LG Saarbrücken, Urt. v. 11.07.2001 - 4 O 123/01 (Bl. 26 (29) d. A.)) und ein Fahrzeugführer auch nicht unbedingt mit dem Vorhandensein derartiger Hindernisse rechnen muss (vgl. OLG Nürnberg, NZV 1990, 433). - LG Koblenz, 18.07.1991 - 3 O 38/91
Schadensersatzanspruch aus der Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch …
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